Vorsorge

saulen

Das Dreisäulenkonzept

 

Die 1. Säule sichert den Existenzbedarf

Die AHV ist die staatliche Altersvorsorge und dient der materiellen Sicherung des Existenzbedarfs sowie der Absicherung von Hinterbliebenen. Obligatorisch versichert sind Personen, die in der Schweiz Wohnsitz haben beziehungsweise hier einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen.

 

Die 2. Säule sichert die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung

In der 2. Säule ist die berufliche Vorsorge nach BVG Aufgabe der Pensionskassen. Die Renten aus AHV und Pensionskasse sollen zusammen mindestens 60% des zuletzt bezogenen Salärs decken und somit die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung ermöglichen.

 

Die 3. Säule schliesst Ihre Vorsorgelücke

In den letzten 50 Jahren hat sich die Bevölkerungsstruktur der Schweiz stark verändert. Die Lebenserwartung steigt, und gleichzeitig sinkt die Geburtenrate. Die Folge: Immer weniger Erwerbstätige müssen für immer mehr Rentner eine immer grössere Beitragslast übernehmen.

Trotz maximalen Renten aus der 1. und der 2. Säule entsteht häufig eine Vorsorgelücke. Dies hat zur Folge, dass der gewohnte Lebensstandard nach der Pensionierung oft nicht mehr finanziert werden kann.

Wer seinen Ruhestand ohne finanzielle Sorgen geniessen möchte, muss deshalb frühzeitig selbst die Initiative ergreifen. Die 3. Säule bietet mit den Säulen 3a (gebundene Vorsorge) und 3b (freie Vorsorge) vielfältige Möglichkeiten, die Vorsorgelücke zu schliessen und die gewohnte Lebensführung zu erhalten.